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Zur Zukunft des EBSW

Nachdem der EBSW im vergangenen Jahr vom Oberkirchenrat die Mitteilung erhielt, dass die Zuschüsse der Landeskirche zukünftig jährlich um 25 % gekürzt werden, haben wir verschiedene Wege beschritten, um dies zu verhindern. Leider waren alle Bemühungen – trotz starkem Engagement von vielen – vergebens. Für den EBSW und seine Arbeit für Blinde und Sehbehinderte hat dies mehrere Konsequenzen und bringt große Veränderungen mit sich.

Der EBSW erhält jedes Jahr 25 % weniger Zuschüsse, bis sie am 31.12.2027 vollends eingestellt werden. Dadurch ist die mittelfristige Fortführung der Arbeit infolge gesetzlicher Vorgaben als Arbeitgeber nicht mehr gewährleistet. Da der EBSW Mitglied im Diakonischen Werk Württemberg ist, müsste letztlich das Diakonische Werk für den EBSW in der Gewährsträgerhaftung einspringen. Deshalb suchte der Vorstand des EBSW gemeinsam mit dem Diakonischen Werk nach einer Lösung für die verzwickte Situation, welche durch die Streichung der Zuschüsse von Seiten des Oberkirchenrates ausgelöst wurde.

Die einzige Möglichkeit dabei ist die Integrierung des Personals und Überführung der inhaltlichen Arbeit (Freizeiten, Treffen, Gruppen etc.) ins Diakonische Werk. Damit verbunden wäre die Auflösung der Geschäftsstelle in Backnang. Dadurch könnte die Arbeit der Blinden- und Sehbehindertenseelsorge inhaltlich in der Abteilung der Behindertenhilfe des Diakonischen Werks fortgeführt werden. Der EBSW als Verein wäre dann nicht mehr Arbeitgeber und somit von der Gewährsträgerhaftung befreit. Der Verein würde die inhaltliche Arbeit weiterhin wesentlich beeinflussen und finanziell tragen. Die derzeitigen Rücklagen des Vereins könnten so über viele Jahre eingesetzt werden, um die inhaltliche Arbeit fortzuführen.

Auf dem Weg der Integration ins Diakonische Werk ergeben sich viele Fragen, die zunächst noch geklärt werden müssen. Letztlich fällt der Beginn des gesamten Prozesses in die Verantwortung der Mitgliederversammlung des EBSW, welche darüber zu entscheiden hat. Wir sind zuversichtlich, dass durch diese Entscheidung die wertvolle und vielfältige Arbeit des EBSW für blinde und seheingeschränkte Menschen gut fortgeführt werden kann.

Der Vorstand des EBSW

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